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Gorilla Trekking Tours

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Regelungsgegenstand

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Gorilla Trekking Tours – Andreas Woll nachfolgend „Anbieter“ genannt, mit ihrem Vertragspartner, nachstehend „Kunde“ genannt. Abweichende

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.

2. Vertragsschluss

Mit der Buchung bietet der Kunde den Vertragsabschluss verbindlich an. 1Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er diese durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

Die Buchung kann schriftlich, per E-Mail, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt nur durch die schriftlich oder per E-Mail vorgenommene Bestätigung des Anbieters zu Stande.

3. Leistungen, Vergütungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen sowie die Höhe der Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots sowie aus den Angaben in der Auftragsbestätigung. Bei Abweichungen zwischen den Angaben im Angebot und in der Auftragsbestätigung gelten die Angaben in der Auftragsbestätigung.

Da wir überwiegend kleinere Lodges buchen, behalten wir uns vor, Sie auch nach Auftragsbestätigung in gleichwertige oder höhere Lodges zu buchen, für den Fall, dass zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung nur eine Einbuchung auf Warteliste in einer Lodge möglich ist.

Sachlich berechtigte, erhebliche und nicht vorhersehbare Gründen vor Vertragsabschluss können zu einer Änderung der Leistungsbeschreibungen führen, über die der Reisende selbstverständlich informiert wird.

Bei einer bestätigten verbindlichen Reiseanmeldung werden 20% des Reispreises fällig. Die Gesamtsumme des Reisepreises ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig.

Gebühren für Gorilla Permits werden unmittelbar bei Reiseanmeldung fällig und können nicht zurückerstattet werden, da die Gebühren direkt bei der Buchung an die Nationalparkbehörden gezahlt werden.

Die Reisen können auch per Kreditkarte bezahlt werden. Falls uns hierdurch zusätzliche Kosten entstehen, leiten wir diese an Sie weiter.

Gerne können Sie uns hierzu vorab kontaktieren.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Anbieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem Anbieter gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Anbieter wird den Kunden von notwendig gewordenen Leistungsänderungen oder –abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen.

4.2. Der Anbieter garantiert die mit der Auftragsbestätigung bestätigten Preise, soweit sie nichtstaatliche Vertragspartner des Anbieters betreffen, z.B. Hotelunternehmen.

4.3. Der Anbieter behält sich vor, im Fall der Erhöhung von Flugpreisen und/oder staatlichen Gebühren wie Eintrittsgebühren und Hafen oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, die dem Anbieter entstehenden Mehrkosten bis zum vereinbarten Reisetermin an den Kunden weiterzubelasten.

4.4. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises wird der Anbieter den Kunden unverzüglich in Kenntnis setzen.

4.5 1Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5 % des Reisepreises oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Reise aus dem Programm vom Anbieter zu verlangen, wenn dieser in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus dem eigenen Reiseangebot anzubieten. Der Kunde hat die hier genannten Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.

5. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

5.1 Der Anbieter informiert Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Pass-, und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z.B. vorgeschriebene Impfungen). Angehörigen anderer Staaten wenden sich bitte an die zuständige Botschaft.

5.2 1Für die Einhaltung aller für die Durchführung einer Reise wichtigen Vorschriften ist der Kunde selbst verantwortlich. Der Kunde muss darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Der Anbieter haftet auch nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige Diplomatische Vertretung. Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland sind einzuhalten. Alle Nachteile die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen wenn diese durch eine schuldhafte Falsch – und Nichtinformation des Anbieters bedingt sind.

6. Rücktritt

6.1. Tritt der Kunde von dem Vertrag zurück, kann der Anbieter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

6.2 1 Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so kann der Anbieter eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen verlangen, wobei dieser Anspruch nach seiner Wahl konkret oder pauschal berechnet werden kann. Pauschaliert kann folgende am Reisepreis (ohne Gorilla Permits) orientierte pauschale Entschädigungen verlangt werden:

bis zum 30. Tag vor Reisebeginn: 20%
bis zum 15. Tag vor Reisebeginn: 40%
vom 14. bis zum 3. Tag vor Reisebeginn: 70%
vom 2. Tag bis zum Reisebeginn/bei Nichtantritt: 90%.

Der Anbieter behält sich vor, im Einzelfall – insbesondere bei Stornierung am Abreisetag – eine höhere Entschädigung entsprechend der entstandenen, dem Kunden gegenüber konkret bezifferten und nachzuweisenden Kosten zu verlangen.

6.3 Es steht dem Kunden stets frei – auch bei Berechnung der pauschalierten Stornogebühren –, nachzuweisen, dass ein Schaden in der berechneten Höhe nicht entstanden ist. Sollte der Kunde die Reise nicht antreten können, hat er die Möglichkeit, bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson zu stellen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt und die er dem Anbieter zuvor anzuzeigen hat. Der Anbieter behält sich vor, diese Person abzulehnen, so sie den besonderen Erfordernissen der Reise nicht entspricht oder ihre Einbeziehung aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprünglich Reisende haften als Gesamtschuldner auf den Reisepreis und sämtliche durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.

Es wird empfohlen, auf jeden Fall eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

7. 1Rücktritt durch den Veranstalter, höhere Gewalt

7.1 1Ist in der Beschreibung der Reise ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und wird diese nicht erreicht, so kann der Anbieter dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl beziffert wurde und der Zeitpunkt angegeben wurde, bis zu welchem die Erklärung dem Kunden zugegangen sein muss, dass die Teilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird. In diesem Fall wird sobald dies ersichtlich ist, spätestens aber bis 2 Wochen vor Reisebeginn eine Entscheidung treffen und den Kunden umgehend informieren. Der eingezahlte Reisepreis wird umgehend erstattet. Eventuell anfallende Stornokosten für sämtliche durch den Kunden bei Dritten selbst oder durch ein Reisebüro zusätzlich zu den Reiseleistung des Anbieters gebuchten Leistungen müssen durch den Kunden selbst getragen werden.


7.2 Sofern die Reise infolge einer bei Vertragsabschluss nicht voraussehbaren höheren Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, so kann sowohl der Anbieter als auch der Kunde den Reisevertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, kann der Anbieter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Anbieter ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.

7. Mitwirkungspflichten

7.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Reisenden über deren Obliegenheit, Beanstandungen unverzüglich vor Ort anzuzeigen, vor Reiseantritt ordnungsgemäß zu unterrichten.

7.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Kenntnis von Mängeln, die ihm selbst oder durch Beanstandungen von Reisenden vor Ort bekannt werden, unverzüglich an einen Vertreter des Anbieters vor Ort weiterzuleiten.

7.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

7.4 Die Reiseleitung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Die Reiseleitung ist nicht berechtigt, Aussagen zu Schadensersatzansprüchen zu machen.

7.5 Unterlässt der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Schadensminderung nicht ein.

8. Haftung, Haftungsbeschränkungen, Verjährung

8.1. Der Anbieter haftet dem Kunden für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

8.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter dem Kunden nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalspflichten). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbeschränkung auch im Falle eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen gilt. Die vertragliche Haftung des Anbieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

Der Anbieter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Diese sind als Fremdleistungen eindeutig gekennzeichnet oder erkennbar nicht Bestandteil der aufgeführten Reiseleistungen des Anbieter.

8.3. Schadensersatzansprüche gegenüber dem Anbieter wegen unerlaubter Handlung und bei Körperschäden sind auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens begrenzt, in jedem Falle aber auf die Höhe der Deckungssumme der Haftpflichtversicherung des Anbieters. Der Anbieter wird dem Kunden auf dessen Verlangen hin Einsicht in die Versicherungspolice gewähren.

8.4. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistung müssen innerhalb von sechs Wochen nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Anbieter geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung von Ansprüchen ausgeschlossen.

8.5 Der Rückgriff des Kunden auf den Anbieter wegen Gewährleistungsansprüchen des Reisenden ist ausgeschlossen, wenn der Reisende es schuldhaft unterlassen hat, den Mangel unverzüglich vor Ort anzuzeigen oder wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten aus Ziffer 7 verletzt hat und der Anbieter deshalb keine Möglichkeit zur Abhilfe hatte.

8.6. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Anbieter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

8.7. Die vertraglichen Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

9. Schlussbestimmungen

9.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wiesbaden.

9.2. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

9.3 Nebenabredungen, Änderungen, Ergänzungen und Aufhebungen des Reisevertrages sind nur wirksam, wenn diese schriftlich vereinbart werden. Das Gleiche gilt für Zusagen und Zustimmungen aller Art.

9.4 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

10. Reiseveranstalter

Gorilla Trekking Tours
Andreas Woll

Prenzlauer Allee 200
10405 Berlin

Tel:  030/ 446 500 33
Fax: 030/ 446 500 34

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

 

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